Allgemein

Allen angewandten Therapieverfahren geht selbstverständlich eine eingehende heilpraktische Untersuchung und Beratung voraus:
Dies umfasst sowohl eine gründliche Basisuntersuchung (Aufnahmegespräch, Sicht- und Tastbefund sowie klinische Testungsverfahren) als auch spezifische Untersuchungsverfahren in Abhängigkeit vom Beschwerdebild sowie fachspezifische komplementärmedizinische Testverfahren.

Ergänzt wird das Untersuchungsprocedere bei Bedarf durch labormedizinische Untersuchungen von z.B. Blut, Speichel, Urin oder Stuhl und somit eine Verdachtsdiagnose bestätigt und gegebenenfalls die Indikation zur naturheilkundlich-osteopathischen Behandlung verifiziert.

Auf dieser Grundlage wird eine Behandlung umgehend eingeleitet oder gemäß dem Prinzip der Differentialdiagnostik die Untersuchung und Behandlung infrage kommender schulmedizinischer Fachdisziplinen angeraten.

Noch ein paar Worte zur Erstattungsfähigkeit
Naturheilverfahren werden von privaten Krankenkassen (im Rahmen einer Voll- oder auch Zusatzversicherung mindestens anteilsmäßig) erstattet und sind als Leistungen im Rahmen des Heilpraktikergesetzes (HPG) nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) abrechenbar. Zunehmend werden Verfahren der Naturheilkunde auch von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Informieren Sie sich bitte inwieweit Heilpraktikerleistungen in Ihrem privaten Versicherungsvertrag abgedeckt sind.